Der Tätowierer VST
...wird seine Kunden immer so behandeln, wie er selbst behandelt werden will.
Er
wird seine potentiellen Kunden darauf aufmerksam machen, dass
Tätowierungen sein Leben in Zukunft nachhaltig beeinflussen können.
Er
wird jederzeit sein Bestes geben, dass seine handwerklichen und
künstlerischen Fähigkeiten, sein Fachwissen (Dermatologie, Mikrobiologie
und Hygiene) und seine technische Ausrüstung den Erfordernissen seines
Berufsstandes entsprechen.
Er wird weder unter Alkohol- noch
Drogeneinfluss Kunden tätowieren, auch nicht unter Medikamenteneinfluss,
die den Sachverstand oder Fähigkeit beeinflussen.
Er wird keine
Kunden tätowieren, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (auch nicht
Methadon) stehen, noch nicht 18 Jahre alt sind, an einer
Infektionskrankheit leiden oder schwanger sind.
Er wird sein
Geschäft auf eine sehr saubere und professionelle Art und Weise führen,
und zwar so, dass es als «Musterstudio» und er selbst als Vorbild seines
Berufsstandes bezeichnet werden kann.
Er ist bereit mit der
kantonalen Gesundheitsbehörde zusammenzuarbeiten und lässt seine
Lokalitäten jährlich mindestens 1 Mal ohne Vorankündigung durch den
Ombudsmann (gemäss Reglement des VST) auf Einhaltung der
Hygieneverordnung VST kontrollieren.
Er hat sich verpflichtet,
mit hygienisch einwandfreier technischer Ausrüstung und Material zu
arbeiten. Er wird sich immer die Zeit nehmen, den Kunden zu instruieren,
wie er sein neues Tattoo zu behandeln hat und steht auch für Rückfragen
zur Verfügung.
Er garantiert mit seinem guten Namen für seine
Arbeit. Er unterlässt jede Handlungsweise, die einen Verbandskollegen
unnötigerweise kränkt. Insbesonders äussert er sich über Kollegen stets
in der Form, die er in deren Anwesenheit wählen würde.
Er ist
nicht nur ein qualifizierter Berufsmann, er ist sich auch seiner
gesellschaftlichen und moralischen Verantwortung bewusst.
Standesunwürdig ist jedes ausserberufliche Verhalten, das vor dem Gesetz
strafbar ist, das Vertrauen der Oeffentlichkeit in den Berufsstand zu
untergraben.