Der Tätowierer VST



...wird seine Kunden immer so behandeln, wie er selbst behandelt werden will.

Er wird seine potentiellen Kunden darauf aufmerksam machen, dass Tätowierungen sein Leben in Zukunft nachhaltig beeinflussen können.

Er wird jederzeit sein Bestes geben, dass seine handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten, sein Fachwissen (Dermatologie, Mikrobiologie und Hygiene) und seine technische Ausrüstung den Erfordernissen seines Berufsstandes entsprechen.

Er wird weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss Kunden tätowieren, auch nicht unter Medikamenteneinfluss, die den Sachverstand oder Fähigkeit beeinflussen.

Er wird keine Kunden tätowieren, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (auch nicht Methadon) stehen, noch nicht 18 Jahre alt sind, an einer Infektionskrankheit leiden oder schwanger sind.

Er wird sein Geschäft auf eine sehr saubere und professionelle Art und Weise führen, und zwar so, dass es als «Musterstudio» und er selbst als Vorbild seines Berufsstandes bezeichnet werden kann.

Er ist bereit mit der kantonalen Gesundheitsbehörde zusammenzuarbeiten und lässt seine Lokalitäten jährlich mindestens 1 Mal ohne Vorankündigung durch den Ombudsmann (gemäss Reglement des VST) auf Einhaltung der Hygieneverordnung VST kontrollieren.

Er hat sich verpflichtet, mit hygienisch einwandfreier technischer Ausrüstung und Material zu arbeiten. Er wird sich immer die Zeit nehmen, den Kunden zu instruieren, wie er sein neues Tattoo zu behandeln hat und steht auch für Rückfragen zur Verfügung.

Er garantiert mit seinem guten Namen für seine Arbeit. Er unterlässt jede Handlungsweise, die einen Verbandskollegen unnötigerweise kränkt. Insbesonders äussert er sich über Kollegen stets in der Form, die er in deren Anwesenheit wählen würde.

Er ist nicht nur ein qualifizierter Berufsmann, er ist sich auch seiner gesellschaftlichen und moralischen Verantwortung bewusst. Standesunwürdig ist jedes ausserberufliche Verhalten, das vor dem Gesetz strafbar ist, das Vertrauen der Oeffentlichkeit in den Berufsstand zu untergraben.